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Allgemeine
Buchungsbedingungen 1. Der Gastaufnahmevertrag
kommt zustande, sobald die Ferienwohnung / Ferienhaus bestellt oder zugesagt
wurde und eine Anzahlung oder eine schriftliche Bestätigung geleistet wurde. 2. Der Abschluß des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages. 3. Der Gastgeber (Vermieter)
ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung / Ferienhaus dem
Gast Schadensersatz zu leisten. 5. Der Gastgeber ist
verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit
anderweitig zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen
Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der
ersparten Aufwendungen zu zahlen. 6. Ausschließlicher
Gerichtsstand ist der Betriessort.
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