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Allgemeine Buchungsbedingungen

 Vertrag zwischen Gast (Mieter) und Anbieterbetrieb (Vermieter)  

1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung / Ferienhaus bestellt oder zugesagt wurde und eine Anzahlung oder eine schriftliche Bestätigung geleistet wurde.  

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des abgeschlossenen Vertrages.  

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung einer Ferienwohnung / Ferienhaus dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ( Mieter ) verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen bei Ferienwohnungen etwa 20%.

5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten und Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriessort.